Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf

Fahrverbot

Geldbuße-Fahrverbot-Ordnungswidrigkeit

Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestelle worden ist, sollten Sie die Geldbuße nicht einfach bezahlen und die Sache für erledigt erklären. Denn auch bei "harmlosen" Ordnungswidrigkeiten kann beim nächsten leichten Verkehrsverstoß schon ein Fahrverbot verhängt werden. Denken Sie daran: Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis kann zum Verlust Ihres Arbeitsplatzes führen und Sie in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohen!

Lassen Sie sich von einem Verkehrsrechtsanwalt beraten! Nur ein im Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt erkennt die Fehlerquellen, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstaß, Abstandsmessung, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, fahrlässiger und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, Fehler im Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen.

Ein Anwalt unserer Fachkanzlei für Verkehrsrecht reguliert nach dem Autounfall mit der Haftpflichtversicherung des Autounfallverursachers dien Schaden

Schadensersatz nach Autounfall

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Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren

Fahren ohne Fahrerlaubnis - Ein Rechtsanwalt der Bußgeldkanzlei berät Sie gerne!

Verkehrsanwälte in Düsseldorf

Wir bieten Ihnen eine bundesweite Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen). Häufig drohen Fahrverbote, Verlust des Führerscheins, Punkte im Verkehrszentralregister oder die Verhängung einer hohen Geldbuße. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann helfen! Wir verteidigen Sie insbesondere bei: Unfallfucht, Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsmessung, Rotlichtverstoß, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, Fahren unter Alkohol, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

 

Hier gibt es mehr zum Thema Fahrverbot ...

Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis?

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bei einem Fahrverbot erhalten Sie nach Ablauf der Dauer des Fahrverbots Ihren Führerschein automatisch zurück. Ist Ihnen der Führerschein allerdings entzogen worden, so müssen Sie diesen nach Ablauf der Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) neu beantragen!

Im Einzelnen:

Das Fahrverbot wird entweder im Bußgeldbescheid durch die Verwaltungsbehörde oder durch das Gericht im Urteil angeordnet. Grundsätzlich wird das Fahrverbot mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Ausnahmsweise aber auch erst nach Ablauf von vier Monaten (so. 4-Montasfrist). Diese sog. 4-Montasfrist muss aber im Bußgeldbescheid oder im Urteil ausdrücklich ausgesprochen werden!
Wichtig zu wissen ist, dass die Verbotsfrist erst ab den Tag gerechnet wird, an dem Sie Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben haben!
Beispiel:
In einem Bußgeldbescheid (rechtskräftig seit dem 01.01.2012) wurde ein Fahrverbot von zwei Monaten ausgesprochen. Der Führerschein wurde aber erst am 01.02.2012 in amtliche Verwahrung gegeben. Die Zwei-Monatsfrist beginnt erst ab dem 01.02.2012 zu laufen!
Bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz vor, dass in der Regel ein Fahrverbot angeordnet wird. In der Regel bedeutet, dass ausnahmsweise auch von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann.
Häufig ergeben sich aus der Ausarbeitung und dem Vortrag eines Ausnahmetatbestands gute Ansatzpunkte für eine Verteidigung. Sie sollten unbedingt mit einem Rechtsanwalt darüber sprechen!
Von der Verhängung eines Fahrverbots kann auch abgesehen werden, wenn mit einer Erhöhung der Geldbuße auf den Betroffenen eingewirkt werden kann!
Auch der drohende Arbeitsplatzverlust oder eine konkrete Existenzgefährdung können dazu führen, dass von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden muss!
Von einem Fahrverbot kann auch dann abgesehen werden, wenn der Betroffene bereits seit Jahren ohne Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Wichtig ist, dass das Fahrverbot auch auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgesprochen werden kann. Wenn beispielsweise ein Berufskraftfahrer mit seiner Entlassung zu rechnen hat ist zu prüfen, ob nicht ein auf eine bestimmte Fahrzeugart beschränktes Fahrverbot ausreicht. Meistens reicht in solchen Fällen schon ein Fahrverbot für den Pkw aus.

Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?

Antwort: Ja! Oder wissen Sie wie man einen Ausnahmefall von der Regelannahme ausarbeitet und vorträgt?
Mit der entsprechenden Verteidigungsstrategie kann die Verbüßung eines Fahrverbots auch auf eine für Sie angenehmere Zeit verschoben werden! Sprechen Sie uns an! Von uns erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihres Falls!

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