Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf

Punkte

Punktesystem wird reformiert

Die Punkte werden für Verkehrssünder ab den 1. Mai 2014 neu berechnet. Das Verkehrszentralregister wird vom Fahreignungsregister abgelöst. Anwälte für Verkehrsrecht aus Düsseldorf erteilen Rechtsrat.

Fahreignungsregister

... löst den Verkehrszentralregister ab.

Ab den 1. Mai 2014 tritt das Fahreignungsregister in Kraft und das bisher geltende Punktesystem wird reformiert.

Das bisher geltende Verkehrszenralregister wird abgeschafft.

Die neue Gesetzesreform ist für den Verkehrsteilnehmer die wichtigste Gesetzesänderung der letzten Jahre.

Auf welche Sanktionen sich Verkehrssünder künftig einstellen müssen, finden Sie hier:

 

Fragen und Antworten zum Fahreignungsregister

Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft! Rechtsanwälte für Verkehrsrecht aus Düsseldorf beraten zum neuen Fahreignungsregister.

Neues Punktesystem

... tritt am 1. Mai 2014 in Kraft



Im Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg werden Verkehrsteilnehmer registriert, die im Straßenverkehrs auffällig geworden sind. Derzeit werden Verkehrsverstöße mit 1 bis 7 Punkten bewertet.

Zur Zeit sind ungefähr 9 Millionen Bundesbürger im aktiven Bestand plus rund 2 Millionen in der "Überliegefrist" gespeichert.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

 
Warum wird jetzt eine Neuregelung des Punktsystems vorgenommen?

Es soll eine "einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung" geschaffen werden.

Das Verkehrsministerium hat deshalb im Herbst 2012 das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Das Gesetz wurde am 30. August 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und wird am 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Warum wird das Punktsystem jetzt reformiert? Was war am alten System so schlecht? Es hat doch funktioniert?

Seit seinem Bestehen des Verkehrszentralregisters wurden die Regelungen immer komplizierter.

Beispielsweise die Regelungen über die Tilgungshemmung (verhindert, dass eine Tat gelöscht wird, wenn eine neue begangen und ins Register eingetragen wird), die Überliegefrist (das ist die Frist, für die nach Eintritt der Tilgungsreife die Entscheidung noch zusätzlich gespeichert wird) und die unterschiedlichen Regelungen über den Fristbeginn (z. B. Rechtskraft bei Ordnungswidrigkeiten, Tag des ersten Urteils bei Straftaten) führen dazu, dass

(1) die Betroffenen keinen Kenntnisstand von ihren aktuellen Punktestand haben;
(2) die Eintragung von 1 bis 7 Punkten häufig als zusätzliche Strafe empfunden worden ist;
(3) es sich gezeigt hat, dass die sog. Aufbauseminare in der Praxis nicht genutzt haben;
(4) das System allgemein zu wenig akzeptiert worden ist.

Wird das Punktsystem umbenannt?

Aus dem "Verkehrszentralregister" (VZR) wird das "Fahreignungsregister" (FAER). Fahreignungsregister (FAER)

Welches Zeil verfolgt das neue Fahreignungsregister?

Vorrangiges Ziel ist -ehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Mit dem "Fahreignungsregister" sollen unbelehrbare Verkehrssünder besser erfasst werden, die durch wiederholte schwere Regelverstöße sich und andere auf der Straße gefährden.

Eingetragen werden nur sog. verkehrssicherheitsrelevante Verstöße. Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben (beispielsweise unerlaubtes Fahren in der Umweltzone ), wird verzichtet.

Das neue Bewertungssystem sanktioniert besonders schweren Verstöße. Diese werden künftig für die Dauer von sechs Jahren (davon fünf Jahre Tilgungsfrist und ein Jahr Überliegefrist) eingetragen. Hat der Betroffene 4 besonders schweren Verstößen begangen, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, wenn er das System mit seinen drei Maßnahmenstufen durchlaufen hat.

Das "Fahreignungsregister" soll einfacher, gerechter und transparenter werden.

Jeder Bürger soll das System verstehen können. Dadurch soll die Akzeptanz des Punktsystems steigen und die Verkehrssünder ihr Fahrverhalten entsprechend verbessern.

Was wird einfacher?

Verkehrssünder solle ihren aktuellen Punktestand künftig selbst berechnen können.

Vormerkung beim Punktestand 1 bis 3: Es erfolgt nur die Erfassung im Register, aber keine Unterrichtung des Betroffenen und keine Maßnahme.

Es gibt dann künftig drei Maßnahmenstufen:

(1) Punktestand 4 bis 5: Ermahnung mit Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem

(2) Punktestand 6 bis 7: Verwarnung mit Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis

(3) Punktestand 8 und mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis.

Für die Entziehung der Fahrerlaubnis müssen zunächst alle Maßnahmenstufen durchlaufen werden.

Dabei können die die Stufen können je nach Tilgung mehrfach durchlaufen werden.

Jetzt nur noch drei Punktekategorien?

Künftig wird es nur noch drei, statt 7, Punktekategorien geben.

Das etwas verwirrende 7-Punkte-System wird auf ein übersichtlicheres 3-Punkte-System reduziert.

Dadurch soll die Berechnung der Punkte für den Betroffenen einfacher werden.

(1) Schwerer Verstoß = 1 Punkt.
Unter diese Kategorie fallen Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

(2) Sehr schwerer Verstoß = 2 Punkte.
Unter diese Kategorie fallen Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen, sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis.

(3) Schwere Straftaten = 3 Punkte.
Unter diese Kategorie fallen schwere Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis.

Gibt es künftig feste Tilgungsfristen?

Bisher hat eine neue Ordnungswidrigkeit die Löschung einer alten Tat aus dem Verkehrszentralregister verhindert.

Das Fahreignungsregister verzichtet künftig auf diese Tilgungshemmung.

Der Bürger weiß dann genau, wann sein Ordnungswidrigkeit aus dem Fahreignungsregister wieder gelöscht wird.

Jeder kann also künftig einfacher nachvollziehen, wie lange sein Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen bleibt.

Wie sehen die Tilgungsfristen künftig aus?

3 Punkte:
11 Jahre, davon 10 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist, für schwere Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis,

2 Punkte:
6 Jahre, davon 5 Jahre Tilgungsfrist (bisher teilweise 10 Jahre) und 1 Jahr Überliegefrist, für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis,

2 Punkte:
6 Jahre, davon 5 Jahre Tilgungsfrist (bisher 2 Jahre) und 1 Jahr Überliegefrist, für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot,

1 Punkt:
3,5 Jahre, davon 2,5 Jahre Tilgungsfrist (bisher 2 Jahre) und 1 Jahr Überliegefrist, für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten,

10 Jahre (wie bisher) für verwaltungsbehördliche Entscheidungen.

Wird das neue System gerechter und transparenter?

Das bisherige Bewertungssystem von 1 bis 7 Punkten wird aufgegeben und durch die neue Einstufung von 1 bis 3 Punkten je Verstoß ersetzt.

Das System wird entrümpelt und konzentriert sich im Besonderen auf die Verkehrssicherheit.

Erfasst werden die verkehrssicherheitsrelevante Verstöße; auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet.

Wann werden die Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen?

Punkte entstehen am Tat des Verkehrsverstoßes und werden für die Berechnung des Punktestandes so lange herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die betreffende Tat noch nicht abgelaufen ist.

Der Beginn der Fristen soll zukünftig einheitlich mit der Rechtskraft der Entscheidung beginnen.

Gibt es nach wie vor die Möglichkeit Punkte durch ein Seminar abzubauen?

Ja die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wird es auch weiterhin geben.

Innerhalb der fünfjährigen Erprobungsphase kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden. Hierdurch kann 1 Punkt abgebaut werden.

Allerdings kommt der Punkteabbau nur einmal des Fünfjahreszeitraums in Frage.

Ist eine Person mit zwei oder mehr Punkten als Fahrbegleiter zulässig?

Nein. Fahrbegleiter dürfen nicht mehr als einen Punkt haben.

Werden auch Verstöße aus dem Ausland im Fahreignungsregister gespeichert?

Nein, auf die Speicherung ausländischer Entscheidungen über fahrerlaubnisbeschränkende Maßnahmen wird im Fahreignungsregister verzichtet.

Werden die "alten" Punkte in das Fahreignungsregister übernommen?

"Alte" Eintragungen werden in den Fahreignungsregister überführt.
Dabei soll aber niemand schlechter oder besser gestellt werden soll.

Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass wird es nicht geben!

Bei der Umstellung auf den Fahreignungsregister werden allerdings die Punkte für Verstöße gelöscht, die im neuen System nicht mehr erfasst werden bzw. die Sicherheit nicht beeinträchtigen.

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